Nach mehrjähriger Vorbereitung hat der Stadtrat im Juli 2025 das Naturwaldkonzept Bielefeld mit großer Mehrheit beschlossen. Es geht auf eine Initiative der Bielefelder Naturschutzverbände von 2012 zurück, an der der NABU maßgeblich beteiligt war. Seit 2022 hat eine Arbeitsgruppe aus NABU, BUND, Naturwissenschaftlichem Verein, Umweltbetrieb, Stadtwerken, Umweltamt und dem Landesforstbetrieb das jetzt verabschiedete Konzept zuletzt unter Federführung und Moderation von Prof. Dubbel vorbereitet. In den nächsten Monaten werden nun noch in einem letzten Schritt die Waldflächen ausgewählt, die als Wildnis-Entwicklungsflächen aus der forstlichen Nutzung genommen werden sollen.
Das vom Rat am 10. Juli 2025 beschlossene Naturwaldkonzept sowie die zugehörige Beschlussvorlage können hier heruntergeladen werden (Quelle: https://anwendungen.bielefeld.de/bi/vo0050.asp?__kvonr=41511):
Nach dem sehr langen Vorlauf begrüßt der NABU ausdrücklich, dass der in den letzten beiden Jahren intensiv geführte Meinungsaustausch in der gemeinsamen Arbeitsgruppe unter der Moderation von Prof. Dubbel zu einem Ergebnis geführt hat, das für alle Beteiligten gangbar ist. Wir bedanken uns bei allen Beteiligten und setzen darauf, dass nun auch die abschließende Flächenauswahl der Wildnis-Entwicklungsgebiete zu einem guten Konsens führen wird. Wenn die Umsetzung wie erhofft Gestalt annimmt, rückt Bielefeld in die erste Liga der Kommunen auf, die ihren Wald naturnah bewirtschaften und damit einen großen Beitrag für die Erhaltung der Artenvielfalt, für die naturorientierte Naherholung, für das Stadtklima sowie den Boden- und Grundwasserschutz leisten!
Dass die Bielefelder Bürger*innen „ihren“ Stadtwald lieben und intensiv auf ihn Acht geben zeigen die immer wieder aufflammenden Konflikte, wenn Bäume gefällt werden und Holz geerntet wird. Die Liste dieser Konfliktfälle ist lang, wobei allerdings zwischen Privat- und Kommunalwald unterschieden werden muss. Die örtliche Lage der zahlreichen städtischen Forstflächen ist im Online-Kartendienst der Stadt Bielefeld ersichtlich.
Während die Bürger*innen zu Recht ein Mitspracherecht beim Kommunalwald einfordern, das über die Politik in den Fachausschüssen des Stadtrates (Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz AfUK sowie Betriebsausschuss Umweltbetrieb) und im Kontakt mit der Verwaltung ausgeübt werden kann, sind Privatwaldbesitzer in ihren betrieblichen Entscheidungen frei, solange sie sich an die Rechtvorschriften halten. Die Fachaufsicht über den Privatwald obliegt dem Landesbetrieb Wald & Holz und seinen Regionalforstämtern (in OWL: Regionalforstamt Ostwestfalen-Lippe). Die Naturschutzverbände hoffen, dass sich auch die Privatwaldbesitzer den Inhalten des Naturwaldkonzepts anschließen.
Anlässlich des in weiten Teilen eigentlich überflüssigen und ärgerlichen Streits um den Strothbachwald haben die vier Bielefelder Naturschutzverbände NABU, BUND, Naturwissenschaftlicher Verein und pro grün im Jahr 2012 Vorschläge für ein Bielefelder Naturwaldkonzept vorgelegt, um zu einer naturverträglicheren Waldbewirtschaftung im Bielefelder Körperschaftswald zu gelangen (Stadtwald und Stadtwerkewald). Etliche Konflikte sollten sich dadurch im Vorfeld vermeiden lassen.
Mehr über das Naturwaldkonzept erfahren Sie in den nachfolgenden Artikeln und Presseberichten.
Hier erfahren Sie mehr zum Strothbachwald: Rettet den Strothbachwald!